Der Osten hui, der Westen pfui

Bei der Århuskonvention handelt es sich um das Bürgerrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Im Grunde genommen ist diese Konvention der erste völkerrechtliche Vertrag, der jedem Menschen Rechte im Umweltschutz zuschreibt. Demzufolge zeigen Beispiele auf, wie diese Århuskonvention die Verwaltungsplanung verbessert. Außerdem werden durch diese die demokratischen Bürger unterstützt.

Das Motto des UN-Abkommens lautet “Umweltschutz durch engagierte und informierte Bürger”. Dieses Abkommen wurde im Jahr 1998 in der dänischen Stadt Århus unterzeichnet. Das Ziel der Århuskonvention ist es,

  • in Westeuropa
  • in Osteuropa
  • im Balkan
  • den ehemaligen Staaten der Sowjetunion

die Mindeststandards für Bürgerrechte zu sichern. Diese besagen, dass der Zugang zu Umweltinformationen ebenso selbstverständlich sein soll wie eine Beteiligung von Bürgern an Genehmigungsverfahren. Weiters muss die Möglichkeit bestehen, diese Rechte auch vor Gericht einklagen zu können.

Die Konvention setzt sich aus 3 Säulen zusammen:

  • einem möglichst freien Zugang zu Umweltinformationen
  • einer Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren
  • einem Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten

Die 3 Säulen der Århuskonvention im Detail

Säule 1: Zugang zu Umweltinformationen

Diese Säule besagt, dass eine Beteiligung der Bürger erst durch das Wissen über den aktuellen Zustand der Umwelt möglich wird. Daher müssen die Behörden der Öffentlichkeit auf Antrag alle Informationen über die Umwelt zur Verfügung stellen.

Säule 2: Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz

Die Umwelt sowie der Naturschutz müssen gebührend berücksichtigt werden. Anders ausgedrückt, heißt das: um dies zu gewährleisten, muss die Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsverfahren ermöglicht werden. Aus diesem Grund darf die Öffentlichkeitsbeteiligung besonders bei der Zulassung gewisser Vorhaben mit besonderen Umweltauswirkungen nicht fehlen. Dies betrifft vor allem Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen.

Säule 3: Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Um jedem Bürger das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen sowie auf Verfahrensbeteiligung zu ermöglichen, besteht die Århuskonvention auf Rechtsschutzmöglichkeiten für Umweltverbände sowie für Einzelpersonen. In diesem Fall ist das Ziel der Århus-Konvention, der Öffentlichkeit einen Gerichtszugang so gut als möglich zu gewähren.

Dabei haben besonders die Staaten im Osten wie Kasachstan, Armenien und die Ukraine die Århuskonvention nicht nur unterschrieben, sondern auch ratifiziert. Hierbei helfen ihnen Konventionen, die jungen Demokratien stabil zu halten. Im Gegensatz dazu haben Deutschland und einige andere alte Demokratien die Århuskonvention noch nicht ratifiziert. Inzwischen haben bereits 47 Staaten das Abkommen ratifiziert. Durch diese Århuskonvention sollen Bürger es einfacher haben, sich für eine saubere Umwelt zu engagieren und auch zu informieren. Davon soll die Umwelt stark profitieren!

Bereits 33 Staaten sind dem Kiew-Protokoll rechtsverbindlich beigetreten. Beim Kiew-Protokoll über Schadstofffreisetzungsregister und Schadstoffverbringungsregister handelt es sich um ein internationales Schadstoffemissionsregister. Dieses wurde am 21. Mai 2003 beschlossen. Das Kiew-Protokoll sieht die Freigabe von umweltrelevanten Informationen durch Unternehmen vor. Das heißt, auf diese Weise haben Staaten wie Aserbaidschan oder Rumänien eine Vorlage, an die sie sich halten können. So werden die Bürgerrechte gemäß der Konvention mit Leben gefüllt.

Die Richtlinien der Århus-Konvention müssen im Recht der Vertragsparteien berücksichtigt werden. Über diese wird von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (kurz UNECE) fortlaufend berichtet. Dabei ist die Europäische Gemeinschaft selbst Vertragspartei der Århuskonvention und hat zu dieser Umsetzung die Rechtsschutzmittel-Richtlinie 2003/35/EG erlassen. Dank dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft den Umweltschutzorganisationen Zugang zu den Gerichtsverfahren eröffnen. Das heißt, durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz hat die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben in das deutsche Recht umgesetzt.

Auswirkungen der Århuskonvention

Die Auswirkungen auf das deutsche Umweltrecht der Århuskonvention sind im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung besonders vielfältig. So haben diese in Teilbereichen eine Verbesserung der Bürgerrechte gebracht. Jedoch werden die bürgerlichen Proteste im Zusammenhang mit der Planung großer Infrastrukturvorhaben in den letzten Jahren immer häufiger. Weitgehend liegt das an folgenden Faktoren:

  • Das Bewusstsein um die Begrenztheit von natürlichen Ressourcen steigt.
  • Die Gefährdung des betroffenenen Lebensumfeldes wird deutlich.
  • Die Bildungsarbeit und bessere Information wächst.

Dabei ist die Århuskonvention als gesamteuropäischer Prozess auf der Ebene von der UNECE angesiedelt. Die Europäische Union sowie auch die Bundesrepublik Deutschland ergriffen Maßnahmen zur Durchführung der Århus-Konvention.